Die Mietnomadenversicherung ist ein anderer Begriff für die Mietausfallversicherung. Bei diesem Wort wird lediglich auf die unbeliebteste Gruppe von Mietern, den zahlungsunwilligen Mietnomaden, Bezug genommen. Die Mietnomadenversicherung schützt den Vermieter demnach vor nicht getätigten Zahlungen, wie zum Beispiel der Miete oder den Nebenkosten, die überdurchschnittlich oft von Mietnomaden verursacht werden. Jedoch bietet sie nicht nur Versicherungsschutz vor Schäden, die Mietnomaden anrichten können, sondern auch vor Problemen und finanziellen Verlusten durch andere säumige Mieter.
Verwüstete Wohnung durch Mietnomaden und Mieter ohne Mietausfallversicherung
Zusätzlich kommt es sehr häufig vor, dass Mietnomaden Sachschäden an der Mietwohnung hinterlassen.
Da es immer häufiger zu derartigen Sachschäden an Mietobjekten kommt, bieten Mietnomaden- oder Mietausfallversicherungen oftmals eine zusätzliche Absicherung zum grundlegenden Mietausfallschutz: die Abdeckung von Sachschäden an der Mietwohnung. Damit sind absichtliche oder fahrlässige Beschädigungen gemeint, die durch einen Mieter verursacht, aber nicht finanziell beglichen wurden.
Eine spezielle Mietausfallversicherung bietet sogar einen integrierten Rechtsschutz an. Als Vermieter haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Mieter alle im Mietvertrag vereinbarten Leistungen in vollem Umfang erbringt. Kommt es zu der Situation, dass der Mieter trotz Aufforderung diesen Verpflichtungen nicht nachkommt und es in einem Rechtsstreit endet, werden die Kosten der Durchsetzung der Rechte des Vermieters übernommen. Dazu zählen beispielsweise die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten sowie Gebühren für Mediationen und Schlichtungsverfahren.
Auch im Falle einer Räumungsklage, beispielsweise bei Mietnomaden, übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten, die dadurch entstehen.
Eine Mietausfallversicherung bietet Versicherungsschutz und kann die Kosten für folgende Risiken übernehmen:
Wichtig:
Nicht jede Versicherung übernimmt auch die Kosten für alle Risiken. Der Leistungsumfang ist in der Regel abhängig vom Anbieter, Tarif, der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung. Es lohnt sich ein Vergleich.
Mietausfall
Eine Mietausfallversicherung übernimmt die Unkosten, die entstehen, wenn der Mieter die Miete im Monat nicht mehr zahlen kann oder will. Hierbei sind auch die Nebenkosten, die nicht gezahlt werden, inbegriffen.
Sachschäden
Bei einigen Anbietern können zusätzlich Sachschäden abgesichert werden. Die Höhe der Versicherungssumme ist je nach Tarif unterschiedlich. Unter Sachschäden zählen mutwillige und fahrlässige Schäden an der Wohnung, beispielsweise durch Zerstörung oder Verwahrlosung des Mietobjekts.
Rechtsschutz
Die Mietausfallversicherung VermieterschutzPlus beispielsweise enthält als einzige Versicherung neben der Kostenübernahme bei Mietausfall und Sachschäden auch die Übernahme der Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit Mietern, bezogen auf die vermieteten Wohneinheiten. Hierbei werden beispielsweise die Kosten von Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern und die Gerichtskosten übernommen.
Desinfektion
In vielen Fällen sind auch die Kosten für eine Desinfektion abgesichert. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Wohnräume durch Verwahrlosung oder Vermüllung des Mieters mit Ungeziefer befallen sind.
Entsorgung
Werden vom Mieter unbrauchbare Gegenstände, Müll oder Sperrmüll in der Mietwohnung zurückgelassen, müssen diese entsorgt werden. Einige Versicherungen übernehmen die Kosten für diese Beseitigung.
Mietnomaden
Mietbetrüger, wie beispielsweise Mietnomaden, unterlassen nicht nur häufig die Mietzahlungen, sondern richten durch Verwahrlosung, Zerstörung und Vermüllung noch deutlichen Sachschaden an der Mietwohnung an. Mietnomadenversicherungen übernehmen in vielen Fällen neben dem Mietausfallschaden auch die notwendigen Renovierungen.
Achtung:
Mietausfälle, die lediglich durch Leerstand der Wohnungen entstehen, werden von den meisten Anbietern nicht abgedeckt.
Eine Mietausfallversicherung bietet Schutz und zahlt die Kosten, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist. Ein Schadensfall liegt vor, wenn zum Beispiel der Mieter die vereinbarte Monatsmiete nicht leistet, obwohl ihn der Vermieter schriftlich und unter Einhaltung einer Fristsetzung dazu aufgefordert hat. Ein weiterer Schadensfall besteht, wenn der Mieter selbstverschuldete Schäden an der Mietwohnung nicht behebt oder gegen Bezahlung beheben lässt.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis bzw. der Mietvertrag bereits gekündigt wurde. Die Kündigung ist im Allgemeinen die erste Handlung eines Vermieters im Falle eines Mietausfalls. Es ist auf der anderen Seite aber auch legitim, wenn der Mieter die Kündigung des Vertrags einreicht.
Aufgrund der Absicherung der Immobilie und damit auch der Mieteinnahmen, besteht kein Risiko mehr, auf den Kosten im Schadensfall sitzen zu bleiben. Vermieter erhalten dadurch eine finanzielle Sicherheit bei der Planung.
Wenn der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat, wird ihm im Schadensfall eine schnelle Hilfe ohne bürokratischen Aufwand zugutekommen. Hierfür kann einfach die Police des Vertrags vorgelegt werden.
Bei einer Mietausfallversicherung ist oftmals sogar ein kostenloser Bonitätscheck der Mietinteressenten im Vorhinein enthalten, sodass Vermieter sich diese Kosten sparen können.
Wir pflanzen nach jedem Abschluss einer Bürgschaft einen Baum, um damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Bei einigen Versicherern gibt es die Möglichkeit, sich individuell abzusichern. Hierbei gibt es verschiedene Tarife, die sich speziell an die individuelle Situation und an die Immobilien anpassen lassen.
Eine Mietausfallversicherung bietet Versicherungsschutz und kann die Kosten für folgende Risiken übernehmen:
Grund- und Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Haftpflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber Dritten. Eine Versicherung kommt dabei im Schadensfall für Schäden an Dritten auf.
In Bezug auf Grund- und Hausbesitzer bietet eine Haftpflichtversicherung Schutz, wenn es aufgrund von beispielsweise baulichen Mängeln, baulicher Instandhaltung oder der Pflichtverletzung der Streu- und Räumpflicht im Winterdienst zum Schaden an Dritten kommt.
Eine Haftpflichtversicherung stellt demnach für Vermieter eine der grundlegenden Versicherungen dar.
Wohngebäudeversicherung
Die grundlegenden Gefahren, die im Rahmen einer Gebäudeversicherung abgesichert werden können, umfassen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser.
Versichert sind in der Regel die in der Versicherungspolice aufgeführten Gebäude, das Gebäudezubehör wie beispielsweise Briefkasten, Klingel, Terrasse und Möbel, die speziell für das Gebäude angefertigt wurden (zum Beispiel eine Einbauküche).
Der Leistungsumfang variiert bei jeder Wohngebäudeversicherung. Aus diesem Grund bietet sich ein Vergleich der Anbieter an.