Was Sie zum Schutz vor Mietnomaden wissen sollten
Mit List täuschen sie Vertrauenswürdigkeit vor und verursachen hohe Kosten hinter verschlossenen Wohnungstüren: Mietnomaden.
Sollten Sie im Begriff sein, eine Wohnung zu vermieten oder den Verdacht haben, bereits auf Mietbetrüger hereingefallen zu sein, finden Sie im folgen Artikel nützliche Informationen, um sich effektiv abzusichern. Erfahren Sie, wie Sie Mietnomaden erkennen, sie im schlimmsten Fall wieder loswerden und nicht auf einem Schaden sitzen bleiben.
Das Wichtigste vorweg: Was sind Mietnomaden eigentlich?
Als Mietnomaden bezeichnet man Personen, die eine Wohnung mieten, ohne jemals die Absicht zu haben, die vereinbarte Mietsumme auch zu bezahlen. Sobald der Missstand aufgedeckt wird und eine Räumungsklage droht, beziehen sie einfach die nächste Wohnung. Durch diese Streiftouren häufen sie massenhaft Mietschulden an.
Als wäre das noch nicht schlimm genug, verwandeln einige Mietnomaden das Eigentum des Vermieters in ein Schlachtfeld. Mutwillig zerstörte Sanitäranlagen, Müllberge oder Löcher in Wänden sind keine Seltenheit. Da sie von vornherein wissen, dass sie die Räume nur vorübergehend bewohnen, wird wenig Rücksicht genommen.
Durchschnittlicher Schaden durch Mietnomaden liegt bei 25.000 €!
Laut dem Haus- und Grundbesitzerverein liegt der durchschnittliche Schaden, den solche Betrüger verursachen, bei rund 25.000 Euro. Vor allem, aber nicht ausschließlich, private Vermieter sind beliebte Opfer und sollten daher bei der Wahl ihrer Mieter besonders vorsichtig sein. Im Zweifel gilt: Schließen Sie eine Mietnomadenversicherung ab, damit bleiben Sie nicht mit den Kosten eines möglichen Mietausfalls oder von Sachbeschädigungen allein.
Mietnomaden erkennen mit kostenloser Mietnomaden Liste für Vermieter?
Leider gibt es keine zentrale Sammelstelle, an die Sie Mietnomaden melden, oder Listen von bekannten Mietprellern und Sachbeschädigern, die Sie einsehen könnten. Das ist aufgrund der deutschen Rechtslage nicht gestattet. Verlassen Sie sich also nicht auf unseriöse Anbieter, die Ihnen einen Einblick in eine solche Mietnomaden-Liste zusichern. Besonders im Internet wird mit solchen Mietnomaden-Listen gelockt.
Online-Mieterauskünfte für die Recherche nutzen: Alternativ zu Mietnomaden-Listen gibt es Mieterdatenbanken, die gegen eine Gebühr die Daten Ihrer potentiellen Mieter umfassend analysieren. So können Sie gezielt nachforschen, ob es beispielsweise Inkassoverfahren, oder ähnliche, zu den „weichen Faktoren“ zählende, Vorfälle in der Vergangenheit Ihrer Interessenten gab. Die Informationen übersteigen eine reine Bonitätsauskunft in ihrer Detailgenauigkeit, da sie sich nicht ausschließlich auf die „harten Negativfaktoren“ zur aktuellen Kreditwürdigkeit einer Person berufen.
Wir möchten jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass hier detaillierten Informationen zur Bonität und andere sensible Daten von Einzelpersonen bereitgestellt werden. Ob Sie die Nutzung dieser Service, denen Kritiker vorwerfen, sie würden Mieter an den Online-Pranger stellen, mit sich vereinbaren können, sei Ihnen als Vermieter überlassen. Rein rechtlich haben wir es mit einer Grauzone zu tun. Zudem sind Fälle von Verleumdung bekannt; vollständig sind auch diese Verzeichnisse nicht. Einen 100 prozentigen Schutz sollten Sie hier also nicht erwarten.
Die 5 effektivsten Tipps zum Schutz vor Mietnomaden
Mietnomaden sind Meister der Täuschung, darin haben sie Übung. Sie geben sich besonders viel Mühe dabei, bei der Wohnungsbesichtigung seriös, sympathisch und vertrauensvoll zu wirken. Vermieter dürfen sich von dieser Masche jedoch nicht täuschen lassen! Ein vermeintlich gutes Bauchgefühl allein sollte niemals Grundlage für einen Vertragsabschluss sein.
Tipp 1: Nutzen Sie einen Fragenkatalog und lassen Sie die Angaben von Ihren Mietinteressenten unterzeichnen
In Ihrem Fragenkatalog werden die Antworten zur Selbstauskunft der Befragten notiert und die Richtigkeit der Angaben durch eine Unterschrift bestätigt. Stellt sich nun im Verlauf des Mietverhältnisses heraus, dass Angaben zur Selbstauskunft über bestehende Mietschulden falsch sind, kann der Betroffene wegen Betrugs haftbar gemacht sowie fristlos gekündigt werden. Hier hat das Amtsgericht München (LG München I, Urteil vom 25.03.2009 – 14 S 18532/08) entschieden, dass eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrages die außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigt. Der Vermieter kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung kündigen.
Tipp 2: Angaben zur Identifikation: Prüfen Sie persönliche Angaben durch Vorlage eines Ausweisdokuments
Vergessen Sie nicht, sich die Ausweisdokumente aller Vertragsunterzeichner zeigen zu lassen. Hierzu zählen Personalausweis oder Reisepass. Denn nur so können Sie sichergehen, dass Angaben wie Name und bisherige Anschrift korrekt sind. Eine Ausweiskopie ausdrücklich zu verlangen, ist datenschutzrechtlich hingegen unzulässig. Seit Juli 2017 ist es jedoch unter zwei Voraussetzungen genehmigt, Ausweiskopien anzufertigen (§ 20 Abs.2 Personalausweisgesetz):
- Der Ausweisinhaber selbst, oder eine Person mit Zustimmung des Ausweisinhabers fertigt die Kopie an
- Die Ausweiskopie wird eindeutig als solche kenntlich gemacht
Tipp 3: Verlangen Sie nach einem Bonitätsnachweis des Mietinteressenten durch einen anerkannten Anbieter
Wichtigen Schutz, den man unbedingt nutzen sollte, bietet eine offizielle Bonitätsprüfung (z.B. kostenlos für Mieter über die Mietkautionsbürgschaft) oder die aktuelle Schufa-Selbstauskunft des Interessenten.
Können diese schriftlichen Nachweise beispielsweise von Berufsschülern oder Studenten nicht vorlegt werden, kann der Vermieter verlangen, dass die Eltern den Mietvertrag mitunterzeichnen und ihrerseits eine Bonitätsauskunft vorlegen. In diesem Fall haften diese für eventuelle Mietschulden oder sonstige Missstände, die nicht durch ihr Kind beglichen worden sind.
Tipp 4: Fordern Sie vor Vertragsabschluss eine unterschriebene Mietschuldenfreiheitsbestätigung des bisherigen Vermieters
Vor dem Abschluss eines Mietverhältnisses ist es ebenfalls ratsam, in Erfahrung zu bringen, ob beim bisherigen Vermieter Mietschulden bestehen. Aufschluss gibt darüber eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung, die vom letzten Vermieter erstellt und unterzeichnet wird.
Tipp 5: Halten Sie mit einer Mietnomadenversicherung Ihren finanziellen Schaden in Grenzen
Wie heißt es so schön? Vorsicht ist besser als Nachsicht. Und die ist im Fall von Mietnomaden definitiv geboten. Schlussendlich wird auch der sorgfältigste Prüfer jedem Menschen nur bis vor die Stirn gucken können. Und diese Menschen sind geübt darin, Vermieter mit einem falschen Auftreten zu täuschen und im schlimmsten Fall sogar professionell gefälschte Unterlagen dafür zu benutzen. Mit einer Mietnomadenversicherung können Sie sich gegen finanzielle Schäden durch Mietausfälle oder Sachbeschädigung absichern und gehen im Ernstfall nicht leer aus.
Tipp 6: Lassen Sie sich nicht hetzen. Wählen Sie Ihre zukünftigen Mieter erst nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen
Generell dürfen sich Eigentümer bei der Wahl eines Mieters ruhig Zeit lassen und sollten beim Auswahlprozess strukturiert vorgehen. Lassen Sie sich von Seiten eines Mietinteressenten, zum Beispiel durch wiederholte Anrufe, keinen Druck machen. Denn es ist wichtig, jeden Bewerber, unabhängig von persönlichen Präferenzen, der gleichen Prüfung zu unterziehen. Mit klarem Blick und eindeutiger Vergleichbarkeit lässt sich das Risiko, einem Mietnomaden zum Opfer zu fallen, verringern.
Sie sind bereits in der Wohnung. Mietnomaden – was tun?
Können Sie Mietnomaden loswerden? Fakt ist: Ist der Mieter erst einmal eingezogen und entpuppt sich als Mietbetrüger, ist es für Sie als Vermieter in der Regel nicht ohne Weiteres möglich, eine Räumung durchzusetzen. Das kann Sie neben Ihren Nerven, viel Zeit und Aufwand vor allem eine ganze Menge Geld für Mietausfälle und Sachbeschädigung kosten.
So gehen Sie vor, wenn Sie Mietnomaden loswerden wollen:
- Sind Ihre Mieter mit einer Monatsmiete im Rückstand, reicht es, wenn Sie eine Abmahnung schicken. Wird diese nicht befolgt und der offene Betrag zur neuen Frist beglichen, sollten Sie mit der ordentlichen Kündigung drohen.
- Sind die Mieter jedoch bereits mit mehreren Mietzahlungen im Verzug, können Sie ihnen fristlos kündigen.
- Wird auch das ignoriert und der Mieter weigert sich, die Wohnung zu verlassen, bleibt Ihnen nur noch die Räumungsklage. Das Durchsetzen einer gerichtlichen Anordnung dauert im Durchschnitt jedoch um die fünf Monate, abhängig von der Einsicht des Angeklagten vor Gericht.
Den bereits bestehenden Mietrückstand und Mietausfälle für den Prozesszeitraum trägt zunächst der Vermieter, außer, er hat im Vorfeld eine Mietnomadenversicherung abgeschlossen.
Von Vermietsicher-Team | Letzte Aktualisierung: 08. September 2014
Kategorie: Mieter-finden