Viele Immobilienbesitzer stehen irgendwann vor der Aufgabe, ihre Wohnung zu vermieten.
Dies kann zeitintensiv sein und erfordert eine gute Planung. Insbesondere für Privateigentümer, die neu in der Vermietungsbranche sind, gibt es dabei einiges zu beachten. Damit hier alles richtig und unkompliziert abläuft, geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, die sehr hilfreich und zu beachten sind.
Sobald klar ist, dass die Wohnung ab einem bestimmten Zeitraum unbewohnt ist, empfehlen wir, Leerstände zu vermeiden und so früh wie möglich nach einem neuen Mieter zu suchen.
Sobald die derzeitigen Mieter die Kündigung eingereicht haben, können Sie unter anderem die Kündigungsfrist nutzen, um mit der Suche zu beginnen.
Steht eine vorzeitige Vertragsauflösung im Raum, so helfen viele Mieter dabei, relativ schnell einen Nachmieter zu finden. Dadurch ist es oftmals möglich, eine Wohnungsbesichtigung zu organisieren, während der derzeitige Bewohner noch in der Wohnung lebt.
Im Idealfall finden Sie einen Interessenten und der neue Vertrag schließ sich direkt an den auslaufenden an.
Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, sollte gut überlegt sein, welche Art von Zielgruppe Sie ansprechen und letztendlich gerne in Ihrer Wohnung haben wollen. Das heißt, wohnen derzeit mehrere Senioren im Haus, so bieten es sich an, nicht allzu viel von der bisherigen Altersquote abzuweichen. Dasselbe gilt auch zum Beispiel für Familien oder Studenten.
Das Umschauen im Freundes- und Bekanntenkreis kann bei der Mietersuche nicht schaden. Vielleicht werden Sie fündig und haben gleichzeitig den positiven Nebeneffekt, den zukünftigen Mieter schon etwas besser zu kennen.
Um auf andere Art und Weise einen Mieter zu finden, gibt es heutzutage viele Möglichkeiten, auf die eigene Immobilie aufmerksam zu machen:
Bei dem ersten Kontakt mit dem Mieter, egal ob Telefonat oder E-Mail ist es besonders wichtig, welchen Eindruck die Person auf Sie macht. Kleine Details im Wohnungsanschreiben können unter anderem schon viel aussagen. Schickt der Interessent Ihnen nur eine Nachricht, die im Internet bei Vorlagen zu finden ist oder geht er mehr auf die Immobilie ein und überlegt sich selbst ein nettes Anschreiben?
Grundsätzlich sollte Ihnen der zukünftige Mieter zuverlässig und sympathisch erscheinen.
Steht der Besichtigungstermin vor der Tür gibt es ein paar Dinge, auf die Sie achten und berücksichtigen sollten:
Die Punkte auf dieser Checkliste sind ebenfalls sehr hilfreich und sollten beachtet werden:
Voreilige Entscheidungen in Bezug auf den Mieter können schnell nach hinten losgehen und schwerwiegende Folgen haben.
Beispiele dafür sind:
Hinweis:
Um sich davor zu schützen, dass Sie auf den Kosten und Schäden Ihrer Immobilie sitzen bleiben, gibt es eine sogenannte Mietnomadenlversicherung. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie individuell, je nach Bedürfnis und Wunsch, abzusichern. Ist dies getan, sind Sie und Ihre Immobilie geschützt und Sie brauchen keine Angst vor den Folgen von säumigen Mietern oder Mietnomaden haben.
Haben sich nun einige Interessenten bei Ihnen gemeldet, so empfehlen wir, keine Massenbesichtigungen zu planen. Der Grund dafür ist, dass Sie oftmals gar nicht alle Personen auf einmal wahrnehmen können und viele Eindrücke verloren gehen.
Bei Einzelbesichtigungen dagegen bietet es sich an, dem Interessenten Fragen zu stellen, sich zu unterhalten und sich dadurch besser kennenzulernen. Am Ende der Besichtigung ist es nun einfacher einzuschätzen, ob diese Person weiterhin infrage kommt oder nicht.
Eine Mieterselbstauskunft ist sehr nützlich was die Entscheidung für den zukünftigen Mieter angeht. Alle wichtigen Informationen können hier hinterlegt werden und Sie bekommen Möglichkeit, sich nach mehreren Besichtigungen nochmal alles in Ruhe durchzulesen.
In der Selbstauskunft sollten folgende Informationen enthalten sein:
Persönliche Fragen, die nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben, sollten hier nicht abgefragt werden.
Beispiele:
Sollten solche Fragen trotz allem vorkommen, ist der Bewerber nicht verpflichtet, sie (wahrheitsgemäß) zu beantworten und kann sie sogar ablehnen.
Wir haben für Sie eine Mustervorlage für eine Mieterselbstauskunft angefertigt. Diese können Sie einfach und kostenlos herunterladen und verwenden.
Um Ihre Immobilie für Mietsuchende interessant zu machen, bietet es sich an, die wichtigsten Merkmale der Wohnung zusammenzufassen. Heben Sie besonders die Eigenschaften Ihrer Immobilie hervor, die den Vorstellungen Ihrer Zielgruppe entsprechen können.
Beispiele hierfür:
Um sich selbst ein wenig Arbeit abzunehmen, können Sie einen Makler für die Immobilie einstellen.
Vorteile dafür wären:
Natürlich fallen bei der Beauftragung des Maklers zusätzliche Kosten an (meist zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer). Hierbei müssen Sie abwägen, ob diese es wert sind und ob Sie bereit sind, diese zu tragen.
Die Mietkaution ist dazu da, um Sie vor potenziellen Schäden an Ihrer Immobilie und den damit verbundenen Kosten zu schützen. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und sollte zum Mietbeginn eingefordert werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Mieter die Möglichkeit hat, auch in drei gleich hohen Raten, zusammen mit der Monatsmiete zu zahlen. Zudem darf die Kaution nicht auf das Privatkonto gezahlt werden, sondern muss beispielsweise auf einem Kautionskonto angelegt werden.
Hinweis:
Eine sichere Alternative zu der ursprünglichen Barkaution ist die Mietkautionsbürgschaft. Darunter versteht man eine Urkunde, die der Mieter anstatt der Barkaution bei Ihnen als Vermieter hinterlegt. Diese wird allerdings erst dann ausgestellt, wenn die Bonität des Mieters es zulässt und der jährliche Betrag gezahlt wurde. Der Vorteil für Vermieter hierbei ist, dass bestätigt wird, dass der Mieter ein regelmäßiges Einkommen hat und die Miete zahlen kann. Zudem wird die Verwaltungsarbeit für Sie auf ein Minimum reduziert.
Sollte die Situation eintreten, dass der Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand ist, sollten Sie so schnell wie möglich ein Gespräch suchen und den Grund für das Nichtzahlen finden.
Manchmal kann es sich schlichtweg um einen kleinen finanziellen Engpass handeln, der sich schnell wieder einpendelt.
Sollte die Situation jedoch andauern, so gibt es die Möglichkeit, dem Bewohner nach einer Nichtzahlung von zwei Monatsmieten fristlos zu kündigen. Wird diese ignoriert, wäre der nächste Schritt eine Räumungsklage einzureichen.
Hier ist jedoch zu beachten, dass Gerichtsprozesse oft über einen längeren Zeitraum andauern und im schlimmsten Fall hohe Kosten verursachen können.
Um sich vor nervenaufreibenden und kostspieligen Situationen wie diesen zu schützen, empfehlen wir Ihnen, vor der Vermietung Ihrer Immobilie eine Mietausfallversicherung mit integriertem Rechtsschutz abzuschließen. Diese trägt im Falle eines Mietausfalls und bei Sachschäden die Kosten. Zusätzlich werden hohe Gerichts- und Anwaltskosten von der enthaltenen Vermieterrechtsschutz-Versicherung getragen.
Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit, an einen passenden und verlässlichen Mieter zu beraten. Jedoch wird durch einige Vorsichtsmaßnahmen das Risiko, an einen säumigen oder zahlungsunfähigen Mieter zu geraten, erheblich reduziert.
Besonders zu empfehlen sind eine Absicherung der Immobilie vor der Vermietung, beispielsweise durch eine Mietausfallversicherung und das Verlangen einer Barkaution oder Mietkautionsbürgschaft.
Von vermietsicher.de-Team | Letzte Aktualisierung: 01. April 2021
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