Wohnungsübergabe: Das müssen Vermieter wissen

Die Wohnung ist gekündigt, die Kisten gepackt und es ist Zeit für den finalen Schritt. Die Wohnungsübergabe ist das letzte Zusammentreffen von Vermieter und Mieter bevor das Mietverhältnis offiziell beendet ist und der Mieter die Mietwohnung verlässt. Wir geben Ihnen 5 wichtige Tipps, was es dabei als Vermieter zu beachten gilt und wie Sie am besten bei der Wohnungsübergabe vorgehen.

weißer Kalender auf dem eine Brille liegt.

Inhaltsübersicht

    1. Den passenden Termin finden
    2. Welche Reparaturen müssen vom Mieter vor dem Auszug vorgenommen werden?
    3. Renovierungsarbeiten
    4. Ablauf der Wohnungsübergabe
    5. Schlüsselübergabe
    6. Absicherung eines neuen Mietverhältnisses

1. Den passenden Termin finden

Rein rechtlich muss der Mieter erst dann ausziehen, wenn der Mietvertrag abgelaufen ist. Um Stress zu vermeiden, bietet es sich jedoch in den meisten Fällen an, mit dem Mieter in Kontakt zu treten und abzusprechen, an welchem Termin es beiden passt.

In manchen Fällen kann es auch nützlich sein, einen Vorabnahmetermin zu vereinbaren. So können Mieter und Vermieter im Vorfeld und ohne zeitlichen Druck schauen, welche Dinge repariert werden müssen.

2. Welche Reparaturen müssen vom Mieter vor dem Auszug vorgenommen werden?


Verschiedene Werkzeuge liegen auf einem Holztisch für anstehende Reparaturen.

Die Grundregel bei einer Wohnungsübergabe ist, dass die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben werden muss. Das bedeutet, dass die Immobilie von dem größten Schmutz befreit sein sollte. Dies wird oftmals in Verträgen als „besenrein“ beschrieben.

Des Weiteren muss der Mieter fahrlässige oder absichtliche Schäden beheben. Im BGB §538 „Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Verbrauch“ steht: “Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.”
Das heißt Gebrauchsspuren, die durch alltägliche Nutzung entstanden sind, gehören hier nicht dazu. Beispiele hierfür sind: Kratzer im Laminatboden oder Kalkablagerungen in Waschbecken oder Badewanne.
Sollte es zu baulichen Veränderungen gekommen sein, muss der Mieter diese ebenfalls rückgängig machen. Ist der Vermieter jedoch mit den Veränderungen einverstanden, können diese auch beibehalten werden. Diese Vereinbarungen sollten auf jeden Fall im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt werden.

3. Renovierungsarbeiten

Eine Pflicht zum Streichen können Sie nur dann erwarten, wenn die Wohnung zu Beginn im renovierten Zustand übernommen wurde. Weitere Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Fußböden oder Heizkörpern ist in den meisten Fällen, solange es nicht rechtssicher im Mietvertrag steht, keine Pflicht mehr.

4. Ablauf der Wohnungsübergabe


Eine Person legt ein Wohnungsübergabeprotokoll an.

In den meisten Fällen findet die Wohnungsübergabe kurz vor dem Ende der Mietzeit statt. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Mietwohnung bereits leergeräumt sein. Das gibt dem Vermieter die Möglichkeit, Mängel gut zu erkennen.

Des Weiteren empfiehlt es sich, ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen. Dieses dient als Absicherung, um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen und sollte von beiden Parteien, das heißt sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter, unterschrieben werden.

In dem Protokoll sollten neben möglichen Mängeln auch alle Zählerstände festgehalten werden. Dazu gehören beispielsweise Strom- und Gaszähler, Wasserzähler und die Zähler an den einzelnen Heizkörpern.

Vermieter sollten sich die Wohnung bei der Übergabe ganz genau anschauen. Wird ein Mangel übersehen und die Übergabe hat bereits stattgefunden, so bleibt die Behebung in den meisten Fällen am Vermieter hängen.

Sollte der Mieter jedoch Mängel bewusst versteckt oder verschwiegen haben, so kann der Immobilienbesitzer nachträglich die Behebung des Schadens verlangen.

5. Schlüsselübergabe

Zwei Personen bei einer Schlüsselübergabe.

Der letzte Schritt ist die Schlüsselübergabe. Dabei ist zu beachten, dass alle Schlüssel sowohl für die Haustür, den Briefkasten als auch den Keller vollständig sind und abgegeben werden.

6. Absicherung eines neuen Mietverhältnisses

Viele Vermieter unterschätzen das Risiko des Mietausfalls und schauen sich erst dann nach einer Absicherung um, wenn ein solcher Fall bereits eingetreten ist. Es muss nicht einmal eine böse Absicht des Mieters sein. Schon allein eine Krankheit oder ein Jobverlust kann dazu führen, dass der Bewohner Ihrer Immobilie nicht mehr genügend Geld für die Miete zur Verfügung hat.
Unterlagen wie die Bonitätsauskunft lassen sich zudem in der heutigen Zeit immer leichter fälschen. Dies erhöht das Risiko, Mietnomaden nicht rechtzeitig zu erkennen und als Mieter schnell in Mietrückstände und gegebenenfalls in Verschuldungen zu rutschen.

Mit einer Mietausfallversicherung sind Sie vor all den Szenarien des Mietausfalles und vor Mietschäden geschützt und können ganz sorgenfrei ein neues Mietverhältnis eingehen.


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Von vermietsicher.de-Team | Letzte Aktualisierung: 19. Januar 2022

Kategorie: Mietverhaeltnis beenden, Miete beenden